Corporate Intelligence Agency lanciert digitale Meldeplattform für Whistleblowing

Corporate Intelligence Agency lanciert digitale Meldeplattform für Whistleblowing

Die Corporate Intelligence Agency, ein Unternehmen, das sich mit der Identifizierung und Dokumentation von Betrugsfällen in Unternehmen befasst, aber auch Dienstleistungen zur Sicherung von IT-Infrastrukturen anbietet, hat in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Noerr die digitale Plattform Wibso ins Leben gerufen, die auf den Bedarf reagiert, der sich aus dem Inkrafttreten des Whistleblower-Gesetzes ergibt.
 

Unternehmen benötigen eine solche Plattform im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 261 / 2022, so Gabriel Zgunea, CEO der Corporate Intelligence Agency: "Wibso ist eine digitale Meldeplattform für Whistleblower, die entwickelt wurde, um Unternehmen des privaten Sektors bei der Einhaltung des Gesetzes 361 / 2022 über den Schutz von Whistleblowern im öffentlichen Interesse zu unterstützen. Nach diesem Gesetz sind alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern verpflichtet, interne Meldewege zu identifizieren und einzurichten, die es Mitarbeitern und Geschäftspartnern ermöglichen, intern Informationen über mögliche Gesetzesverstöße zu melden, zu denen sie durch ihre berufliche Tätigkeit Zugang haben." In diesem Jahr ist die Einrichtung dieser internen Meldewege für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten verpflichtend, und im nächsten Jahr wird sie für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten obligatorisch, erklärte Zgunea.
 

Am 23. Oktober 2019 wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU) L, 305 vom 26. November 2019 veröffentlicht. 

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union war Rumänien verpflichtet, die Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen. 

Am 19. Dezember 2022 verabschiedete das rumänische Parlament das Gesetz 361/2022 über den Schutz von Hinweisgebern im öffentlichen Interesse. Es bildet den allgemeinen Rahmen für den Schutz von Personen, die eingetretene oder drohende Rechtsverstöße sowohl bei Behörden und Institutionen als auch bei anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und juristischen Personen des Privatrechts melden. 

Sowohl die Richtlinie (EU) 2019/1937 als auch das Gesetz 361/2022 legen den 17. Dezember 2023 als Frist fest, bis zu der juristische Personen des Privatsektors mit 50 bis 249 Beschäftigten den Rechtsrahmen für die Einrichtung interner Berichtswege annehmen müssen. 

Stattdessen sind Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten verpflichtet, interne Meldewege zu ermitteln und einzurichten, sobald das Gesetz in Kraft tritt, d. h. ab dem 22. Dezember 2022.